Die geplante Verabschiedung eines Gesetzes zur Zulassung von E-Scootern in Deutschland wird von der Jungen Union Saar begrüßt. „Ich sehe in dem System der E-Scooter viele Vorteile für die Mobilität im Saarland“ betont Alexander Zeyer MdL, Landesvorsitzender der Jungen Union Saar.
Bereits im Juni solle eine entsprechende Verordnung die Zulassung von E-Scootern in Deutschland regeln. Vorgesehen ist unter anderem eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h für die E-Scooter. Zudem darf bis zum Alter von 14 Jahren nur mit einer gedrosselten Variante von 12 km/h Maximalgeschwindigkeit gefahren werden. Diskussionen gibt es unter anderem um die Nutzung der E-Scooter auf Gehwegen. Unter anderem der Deutsche Städtetag sieht hier ein großes Gefahrenpotenzial für Fußgänger.
„Ich kann die Bedenken Einzelner, die heute (23.04.) beispielsweise in Saarbrücken gegen E-Scooter demonstrieren, verstehen, bin aber der Überzeugung, dass die Chancen gegenüber den Risiken deutlich überwiegen. Wir wollen die Einführung der E-Scooter im Saarland konstruktiv begleiten, daher haben wir einen eigenen 10-Punkte-Plan mit Themen ausgearbeitet, die aus unserer Sicht zwingend erforderlich sind, um E-Scooter zu einem akzeptierten Fortbewegungsmittel werden zu lassen. Klar ist für uns, dass es verbindliche Regeln geben muss, die sowohl den Nutzern, als auch anderen Teilnehmern im Straßenverkehr Sicherheit geben“ erklärt Alexander Zeyer abschließend.
10 -Punkte-Plan der Jungen Union Saar zur Einführung von E-Scootern im Saarland
- Saarlandweit muss ein Konzept zur Überwindung der „letzten Meile“ (von/zu Bahnhöfen u.Ä. vom/ zum Wohnort) erstellt werden, um Bedarfe und Potenziale für E-Scooter zu ermitteln.
- Neben der Privatnutzung muss es auch kommerziellen Anbietern ermöglicht werden, im Saarland E-Scooter zur Vermietung anzubieten (analog der Citybike-Angebote in Großstädten)
- Dort, wo eine Nutzung der Fahrradstreifen nicht möglich ist, bzw. keine vorhanden sind, ist eine Nutzung der Gehwege mit Schrittgeschwindigkeit zu erlauben. In Tempo-30 sowie verkehrsberuhigten Zonen ist eine Nutzung auch auf der Straße zu erlauben. Ebenso soll eine Nutzung von E-Scootern in Fußgängerzonen erlaubt sein.
- Die bürokratischen und finanziellen Aufwände zur Zulassung von E-Scootern müssen so niedrig wie möglich gehalten werden, um insbesondere die Attraktivität für junge Menschen zu gewährleisten.
- Fahrradwege und -streifen müssen insbesondere in der Landeshauptstadt sowie den größeren Städten deutlich ausgebaut werden, um die Nutzung der E-Scooter im Stadtverkehr sicher und attraktiv zu gestalten.
- Insbesondere an Bahnhöfen müssen geeignete überdachte Parkplätze bzw. absperrbare Verwahrungsboxen (analog von Fahrradplätzen) eingerichtet werden.
- Wir sprechen uns dafür aus, dass E-Scooter, wie im Ausland üblich, grundsätzlich überall auf dem Gehweg und vorrangig in der Nähe von Fahrradständern geparkt werden dürfen. Um das Stadtbild nicht negativ zu beeinflussen und Gefahren vorzubeugen, sollte das Abstellen in Fußgängerzonen, vor Denkmälern oder Behörden untersagt werden.
- Um das große Potential der E-Scooter für den Umweltschutz und die Nutzer bekannt zu machen, sowie frühzeitig mögliche Bedenken zu beseitigen, sprechen wir uns dafür aus, schon vor der offiziellen Zulassung eine landes- oder sogar bundesweite Informationskampagne hierzu durchzuführen.
- Langfristig muss eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für E-Scooter aufgebaut werden. Dies schließt die Bereitstellung der entsprechenden Adapter und Netzteile (und eben nicht nur einer Steckdose) für E-Scooter explizit ein.
- Als Teil der Verkehrserziehung soll an Schulen über die Nutzung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von E-Scootern informiert werden.