Alexander Zeyer

JU Saar: Wählbarkeit am Zweitwohnsitz einführen!

Am 26. Mai 2019 finden im Saarland die allgemeinen Kommunalwahlen statt. Zeitgleich werden 35 Bürgermeister, zwei Landräte und der Regionalverbandsdirektor neu gewählt. Die Junge Union (JU) Saar erneuert in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Veränderung im Saarländischen Kommunalwahlgesetz (KWG) und fordert die Einführung einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz.

„Wir müssen wieder mehr junge Menschen dafür begeistern, sich aktiv in die Politik vor Ort einzubringen. Schon heute ist es in vielen Orten ein Problem, ausreichend Kandidaten für den Orts- oder Gemeinderat zu finden. Das schadet der Akzeptanz dieser Gremien und wird der Bedeutung der kommunalen Parlamente nicht gerecht“ äußert sich Alexander Zeyer MdL, Landesvorsitzender der JU Saar. Wenn ein junger Mensch zu Studien- oder Ausbildungszwecken seinen Heimatort vorübergehend verlässt, und sei es nur dass er von Gersheim nach Homburg zieht, ist er in seinem Heimatort nicht mehr für ein kommunales Mandat wählbar, es sei denn er meldet sich mit einem Zweitwohnsitz an. Damit geht eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung einher. Die Landeshauptstadt Saarbrücken sowie die Kreisstadt Homburg erheben als einzige Städte im Saarland eine Zweitwohnsitzsteuer, jeweils in Höhe von 10% der Nettokaltmiete.

„Mit der Einführung einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz würden für die SPD-regierten Städte Saarbrücken und Homburg Einnahmen wegfallen, deswegen sperrt sich die SPD in dieser Frage für eine Neuregelung. Das ist mehr als kontraproduktiv und lenkt von einer sachbezogenen Debatte ab. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Einführung der Wählbarkeit am Zweitwohnsitz positiv auf die politische Beteiligung junger Menschen auswirken wird“, so Alexander Zeyer weiter. „Klar ist doch, dass Politik vor Ort auch von den Leuten vor Ort gestaltet werden soll. Das hat auch insbesondere etwas mit der persönlichen Bindung und der Funktion als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu tun. Es muss aber zumindest im Rahmen des gesetzlich Möglichen sein, gerade junge, motivierte Menschen für die kommunalpolitische Arbeit zu gewinnen, auch wenn sie vorübergehend einen Wohnort außerhalb der Heimatkommune bezogen haben. Die Blockadehaltung der SPD in dieser Frage ist schon heute ein gravierendes Problem in der Kommunalpolitik“, so Alexander Zeyer abschließend.

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